Hinweis zu den
Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe über den Jahreswechsel

Wertstoffhof Spröda
24.12.2021: 07:00 – 15:00 Uhr
25./26.12.2021: geschlossen
27.12.-31.12.2021: 07:00 – 15:00 Uhr

Wertstoffhof Lissa
24.12.2021: geschlossen
25./26.12.2021: geschlossen
27.12.-30.12.2021: 07:00 – 15:00 Uhr
31.12.2021: geschlossen

Ab dem kommenden Jahr erfolgt im Landkreis Nordsachsen die Sperrmüllsammlung über eine Abruf-Straßensammlung.

Die Termine sind damit nicht mehr fest vorgegeben, man kann sich seinen Abholtermin mehr oder weniger frei wählen. In der Regel sind Termine im Zeitraum ca. aller 4 Wochen möglich.

Für Sperrmüll aus Großwohnanlagen bzw. Geschossbebauung mit mehr als 6 Wohneinheiten erfolgt die Anmeldung für die Abholung von Sperrmüll und Elektroaltgeräte grundsätzlich durch den Grundstückseigentümer/Verwalter für das gesamte Grundstück 2-mal jährlich bei dem vom Landkreis beauftragten Entsorgungsunternehmen.

Während der Sperrmüllsammlung soll Sperrmüll, der überwiegend aus Holz besteht, weitestgehend getrennt erfasst werden. Zum Teil gibt es hierfür gesonderte Touren am gleichen oder auch an unterschiedlichen Tagen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, auch Elektroaltgeräte vor der Haustür abholen zu lassen. Die Anmeldung ist in die Sperrmüllanmeldung integriert und funktioniert auf die gleiche Art und Weise.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn anfangs nur wenige Termine wählbar sind. Auch die Entsorgungsunternehmen müssen sich an das neue System „herantasten“ und können nicht im Vorfeld alle Eventualitäten kennen. Daher werden die Termine schrittweise freigegeben.

Im Moment sind im Entsorgungsgebiet der Kreiswerke Delitzsch GmbH (KWD) Termine für Januar vorgegeben, im Entsorgungsgebiet der Abfall- und Servicegesellschaft des Landkreises Nordsachsen mbH (ASG) für Januar und Februar. Bei KWD sollen Elektroaltgeräte am gleichen Tag wie der Sperrmüll abgeholt werden, bei der ASG an unterschiedlichen Tagen. Das hängt ganz von den Möglichkeiten des jeweiligen Entsorgungsunternehmens ab.

Und wenn Sie jetzt fragen: Wie komme ich an meinen Termin? – dann gehen Sie bitte in der AbfallApp zu „Sperrmüll“, auf den Internetseiten der ASG und KWD zu „Abfalltermine“ – „Sperrmüllsammlung“.

Sie müssen dort Ihren Ort, den Ortsteil und ggfs. die Straße auswählen (wenn keine Unterteilung der Straßen erfolgt, erscheint „Alle Straßen“). Danach sind in 3 Kategorien typische Gegenstände vorgegeben – bei „Sperrmüll, bei „Sperrmüll, der überwiegend aus Holz besteht“ und bei „Elektroaltgeräte“. Bitte wählen Sie das Passende aus und tragen die Anzahl ein – z.B.: 1 Tisch. Sollten Ihr Sperrmüll nicht aufgelistet sein, gibt es ein freies Feld, wo Sie Ihren Gegenstand eintragen können. Bitte beachten Sie aber, was alles zum Sperrmüll gehört!

Im Weiteren müssen Sie die Anschrift, wo der Sperrmüll abgeholt werden soll, eingeben, dann Ihre E-Mail-Adresse, über welche Sie Ihre Auftragsbestätigung erhalten. Auch eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ist hilfreich. Bitte beachten Sie die Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten.

Sollte es bei Ihnen vor Ort Besonderheiten geben, wie z.B. Sackgassen ohne Wendemöglichkeit, wo Sie den Sperrmüll an einem anderen Ort als vor Ihrer Haustür bereitstellen müssen – tragen Sie dies bitte unter „Bemerkungen/Hinweise“ ein.

Nachdem Sie Ihre Angaben nochmals kontrolliert haben und die Datenschutzbestimmungen bestätigt haben, senden Sie Ihre Anmeldung. Sie erhalten umgehend eine Auftragsbestätigung. Der Termin wird von den jeweiligen Disponenten nochmals überprüft und nach dessen Freigabe erhalten Sie eine E-Mail als Terminbestätigung.

Das hört sich jetzt sicher kompliziert an, ist es aber ganz und gar nicht. Bitte schauen Sie sich das Ganze in Ruhe an. Sollten trotzdem Fragen auftreten, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Und wenn Ihnen die online-Anmeldung absolut nicht liegt – es gibt auch Abrufkarten, wo Sie Ihre Anmeldung auf dem Postweg versenden. Hierfür fällt natürlich Porto an und außerdem muss der Disponent Ihre Anmeldung „per Hand“ erfassen. Wir wünschen uns daher ganz viele Anmeldungen über die online-Möglichkeiten – DANKE!

Die Anmeldung für die Abholung Ihres Sperrmülls oder der Elektroaltgeräte ab 03.01.2022 kann in Kürze hier auf dieser Internetseite oder über die AbfallApp erfolgen – bitte haben Sie noch ein klein wenig Geduld!

In seiner Sitzung am 13.10.2021 hat der Kreistag die neuen Abfallwirtschaftssatzungen und damit wesentliche Verbesserungen des Serviceangebotes in der Abfallwirtschaft für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Nordsachsen beschlossen. Die Satzungen gelten ab 1. Januar 2022.

Wichtigste Änderungen: Sperrmüll und Elektro-Altgeräte werden zukünftig im kompletten Landkreis nach vorheriger Terminvereinbarung vor der Haustür abgeholt. Schadstoffhaltige Abfälle aus privaten Haushalten können künftig sechs- bis siebenmal im Jahr jeweils für eine Woche auf den Wertstoffhöfen des Landkreises abgegeben werden. Alle Leistungen, die bisher über die Wertstoffhöfe abgedeckt worden sind, bestehen darüber hinaus im vollen Umfang weiter. So wird die Abgabe von Sperrmüll an den Wertstoffhöfen weiterhin ganzjährig zu den Öffnungszeiten möglich sein.

Sperrmüll als Abruf-Straßensammlung

Im Landkreisgebiet gibt es aktuell noch drei unterschiedliche Verfahrensweisen für die Sperrmüllentsorgung: die Straßensammlung, in einigen Städten und Gemeinden die Sammlung über festgelegte Standplätze und die Erfassung auf den Wertstoffhöfen, die in den letzten Jahren wachsenden Zuspruch erfahren hat. Jedoch gab es sowohl zur Straßen- als auch zur Standplatzsammlung Diskussionen zur Optimierung der Methoden.

Bei der Straßensammlung waren es „wilde“ Ablagerungen, die nicht konkret einem Verursacher zugeordnet werden konnten und die auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt werden mussten. Auch das Durchwühlen des bereitgestellten Sperrmülls von Schrott- und sonstigen Sammlern war leider immer wieder zu beobachten. Dies verhinderten die Standplatzsammlungen. Allerdings kamen hier häufig Fragen auf, wie: „Wie komme ich dorthin? Muss ich mir erst jemanden mit einem Autoanhänger suchen? Und wenn ich es schon auf den Hänger laden muss, kann ich doch gleich zum Wertstoffhof fahren.“

Die neue Abruf-Straßensammlung verbindet die Vorteile beider Systeme. Die Sammlung erfolgt vor der Haustür – und das auch noch nahezu zum Wunschtermin. Waren bislang die Sperrmüllsammeltermine zweimal im Jahr fest vorgegeben, kann jetzt in der Regel ein monatlich stattfindender Termin über die AbfallApp gewählt werden – für den einzelnen auch wieder bis zu zweimal im Jahr. Das Buchen der Abruftermine wird ab Dezember in der AbfallApp und auf den Internetseiten der Entsorger möglich sein. Für diejenigen, die kein Internet nutzen, gibt es dann auch noch Abrufkarten für den Postweg. Unabhängig davon bleibt für alle Gebührenzahler die Anlieferung von Sperrmüll auf den Wertstoffhöfen möglich.

Für Mieter in Großwohnanlagen und Geschossbebauung mit mehr als sechs Wohnungen pro Grundstück gibt es Sonderregelungen, die der Grundstückseigentümer oder -verwalter mit dem jeweiligen Entsorgungsunternehmen konkret abstimmt.

Entsorgung von Elektro-Altgeräten

Bisher und auch weiterhin werden Elektro-Altgeräte auf den Wertstoffhöfen angenommen. Für diejenigen, die aber keine Möglichkeit haben, ihre Waschmaschine gleich dem Händler zurückzugeben oder diese selber auf den Wertstoffhof zu bringen, gibt es jetzt ebenfalls die Abrufsammlung. Der Abholtermin ist wie beim Sperrmüll auf Abruf zu buchen.

Schadstoffsammlung

Für die Sammlung von schadstoffhaltigen Haushaltsabfällen gibt es bislang einmal im Jahr die kostenfreie Abgabemöglichkeit am Schadstoffmobil. Verpasst man jedoch den Termin, muss bis zum Folgejahr gewartet werden. Termine wie beispielsweise Dienstag 9 – 9:15 Uhr waren allerdings für den Bürger nur schwer wahrzunehmen und wurden daher nur wenig genutzt. In Zukunft wird sechs- bis siebenmal im Jahr die Schadstoffabgabe wochenweise auf den Wertstoffhöfen möglich sein, auch samstags. Die Termine werden über die AbfallApp, die Abfallkalender und durch Aushänge auf den Wertstoffhöfen bekannt gegeben.

Regelvolumen bei Gewerbe

Für die Abfallentsorgung in Gewerbebetrieben und sonstigen Institutionen gilt die bundesweite Gewerbeabfallverordnung. Die hier festgeschriebenen Regelungen werden in Zukunft stärker im Fokus stehen. Schritte zur Umsetzung sind erstens die Festlegung eines Regelvolumens für Restabfallbehälter und zweitens die Festlegung, welche Größe die Papiertonne im Verhältnis zum Volumen des Restabfallbehälters haben darf. Das soll zu mehr Gebührengerechtigkeit beitragen.

Nebenablagerungen bei Papier

Eine kleine Änderung betrifft die Möglichkeit, Pappe und Kartons für die Entsorgung neben der Papiertonne abzulegen. Verursacht durch den ständig wachsenden Online-Handel wird davon zunehmend Gebrauch gemacht. Aus Sicht des Arbeitsschutzes ist die Entsorgung dieser Nebenablagerungen problematisch. Daher werden die sogenannten Nebenablagerungen auf das Volumen eines 240-l-Papierbehälters begrenzt und sollten gebündelt bereitgestellt werden, um eine zügige Entsorgung zu gewährleisten. Sollte mehr Pappe und Kartonage anfallen, besteht die Möglichkeit der Entsorgung auf dem Wertstoffhof – für private Haushalte kostenfrei. Haben Sie Rückfragen?

Fragen zu den Regelungen der neuen Abfallwirtschaftssatzungen können im Entsorgungsgebiet des Altkreises Delitzsch an die Abfall- und Servicegesellschaft des Landkreises Nordsachsen mbH unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! sowie die Kreiswerke Delitzsch GmbH unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerichtet werden. Im Entsorgungsgebiet des Altkreises Torgau-Oschatz steht unter der Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an die Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH zur Verfügung. Anfragen können auch direkt an den Landkreis Nordsachsen unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerichtet werden.

Immer auf dem Laufenden: AbfallApp des Landkreises

Einfach den QR-Code scannen oder im App- oder PlayStore kostenfrei laden und den Landkreis Nordsachsen auswählen. Dann den eigenen Ort und die eigene Straße unter Einstellungen festlegen, auch wann und wie man erinnert werden möchte. Unter „News und Aktuelles“ werden Sie ständig informiert. Aktuelle Meldungen für Ihren Ort erhalten Sie außerdem als Push-Nachrichten!

Das Versandgeschäft boomt. Mit jedem Päckchen und jedem Paket wächst die Menge an Verpackungsmüll. Mit Blick auf Weihnachten droht die Kapazität mancher Papiertonne an ihre Grenzen zu geraten. Welche Auswirkungen das auf die Entsorgung von Pappe und Kartonagen in Nordsachsen hat und welche Unterschiede es dabei zwischen privat und gewerblich gibt, beantwortet der zuständige Dezernent und 1. Beigeordnete des Landkreises, Dr. Eckhard Rexroth.

Frage: Aufgrund des gestiegenen Aufkommens an Verpackungen reicht oft das Füllvolumen der monatlich zu leerenden blauen 240-Liter-Papiertonnen nicht mehr aus. Wird hierzu eine Verkürzung des Leerungsrhythmus in Betracht gezogen?

Dr. Eckhard Rexroth: Eine Verkürzung des Leerungsrhythmus würde die Anschaffung weiterer Sammelfahrzeuge und die Einstellung von entsprechendem Personal erfordern. Die damit verbundenen Mehrkosten wären dann über die einwohnerbezogenen Abfallgrundgebühr zu finanzieren. Aus Sicht des Landkreises ist eine Verkürzung des Leerungsrhythmus nicht sinnvoll. Pappe und Kartonagen, die nicht mehr in die Papiertonne passen, können gebündelt – jedoch beschränkt auf ein Volumen von maximal 240 Litern – neben dem Behälter bereitgestellt werden. Darüber hinausgehende Mengen können private Haushalte ganzjährig und derzeit kostenlos auf den Wertstoffhöfen des Landkreises abgeben.

Gibt es die kostenlose Anlieferung auch für Gewerbetreibende?

Das Verpackungsgesetz regelt, dass Hersteller und Vertreiber gebrauchte, restentleerte Transportverpackungen aus Pappe und Kartonagen unentgeltlich am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe zurückzunehmen haben. Wir mussten jedoch die Erfahrung machen, dass dies nicht immer funktioniert. In solchen Fällen können Gewerbetreibende die bei ihnen angefallenen Verpackungen auf den Wertstoffhöfen anliefern. Hierfür kann von den Entsorgungsunternehmen ein privatwirtschaftliches Entgelt erhoben werden, das sich nach der jeweiligen Marktsituation für Altpapier richtet.

Warum gewährleisten die Entsorgungsunternehmen nicht wie bei privaten Haushalten auch für Gewerbetreibende dauerhaft eine entgeltfreie Anlieferung auf den Wertstoffhöfen?

Bei der Annahme und Verwertung von Verpackungen von Gewerbetreibenden agieren die Entsorgungsunternehmen privatwirtschaftlich, also außerhalb der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung. Die Erlöse, die bei der Verwertung erzielt werden, sind marktabhängig und unterliegen starken Schwankungen. Bei einem Zuschussgeschäft wäre dann eine entgeltfreie Anlieferung nicht mehr möglich. Unabhängig von der Entwicklung der Marktpreise besteht jedoch die Verpflichtung der Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme beim Gewerbetreibenden.

Zeitungen und Zeitschriften werden auch an Schulen gesammelt. Gehen dabei dem Landkreis Einnahmen verloren?

Im Kreislaufwirtschaftsgesetz ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen solche gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlungen zulässig sind. Die Erlöse für die Verwertung des in der blauen Papiertonne gesammelten Altpapiers werden zu 100 Prozent bei der Kalkulation der einwohnerbezogenen Abfallgrundgebühr berücksichtigt. Die beim Schulpapier erzielten Erlöse gehen somit dem Abfallgebührenhaushalt verloren. Grundsätzlich entscheidet jeder Haushalt selbst, ob er seine Zeitungen einer zulässigen gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung überlässt oder dafür die blaue Papiertonne des Landkreises nutzt und damit einen Beitrag zur Stabilität der Abfallgebühren leistet.

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