Bitte beachten:

Ihre Anmeldung ist erst gültig, wenn Sie eine Terminbestätigung an die im Anmeldeverfahren von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse erhalten.

Jeder Haushalt hat die Abholung von Sperrmüll, Elektroaltgeräten oder Metallschrott selbständig anzumelden. Bei Großwohnanlagen und Geschossbebauung mit mehr als 6 Wohnungen erfolgt die Anmeldung des Sperrmülls meist über den Grundstückseigentümer/-verwalter. Elektroaltgeräte können in der Regel auch vom Mieter angemeldet werden, bitte eventuelle Sonderregelungen der Vermieter-/Verwalter beachten (im Anmeldevorgang werden Sie beim Bestehen von Sonderregelungen darauf hingewiesen).

Ab dem Jahr 2023 können auch Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Metallschrott aus anderen Herkunftsbereichen angemeldet werden. Das betrifft gewerbliche und öffentliche Büros oder Praxen, Verwaltungsgebäude, Schulen und Kindergärten, Vereine, gewerbliche Beherbergungen (wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Feriensiedlungen und Campingplätze), private und öffentliche Einrichtungen (wie Krankenhäuser, Kliniken, Pflegeheime, Kasernen, Strafvollzugsanstalten) sowie Freiberufler.

Voraussetzung für die Anmeldung durch die vorgenannten anderen Herkunftsbereiche ist, dass diese mindestens einen Restabfallbehälter des Landkreises Nordsachsen auf ihrem Grundstück, auf dem sie ihre Tätigkeit ausüben, nutzen.

Sperrmüll aus anderen Herkunftsbereichen muss nach Art, Menge und Beschaffenheit üblicherweise mit Sperrmüll, der in privaten Haushalten anfällt, vergleichbar sein.

Die Anmeldung für die Abholung von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Metallschrott ist auf 2-mal jährlich, die Menge des Sperrmülls auf 4 m³ begrenzt.

Aus den Anmeldungen werden Touren zusammengestellt. Sollte Ihr Sperrmüll überwiegend aus Holz bestehen, wird er ggfs. in einer gesonderten Tour gesammelt.

Am benannten Entsorgungstag ist der Sperrmüll bis 6:00 Uhr so auf dem Gehweg bzw. dem Straßenrand bereitzustellen, dass der Straßenverkehr nicht beeinträchtigt wird. Kann das Grundstück von den Entsorgungsfahrzeugen nicht angefahren werden (z.B. Sackgasse ohne Wendemöglichkeit), ist der Bereitstellungsplatz vorher abzustimmen. Nicht abgefahrene Gegenstände (weil kein Sperrmüll bzw. Elekroaltgerät) sind vom Verursacher vom Bereitstellungsplatz unverzüglich zu entfernen und einer zulässigen Entsorgung zuzuführen.

Nicht abgefahrene Gegenstände (weil kein Sperrmüll bzw. Elekroaltgerät) sind vom Verursacher vom Bereitstellungsplatz unverzüglich zu entfernen und einer zulässigen Entsorgung zuzuführen.