Das Versandgeschäft boomt. Mit jedem Päckchen und jedem Paket wächst die Menge an Verpackungsmüll. Mit Blick auf Weihnachten droht die Kapazität mancher Papiertonne an ihre Grenzen zu geraten. Welche Auswirkungen das auf die Entsorgung von Pappe und Kartonagen in Nordsachsen hat und welche Unterschiede es dabei zwischen privat und gewerblich gibt, beantwortet der zuständige Dezernent und 1. Beigeordnete des Landkreises, Dr. Eckhard Rexroth.

Frage: Aufgrund des gestiegenen Aufkommens an Verpackungen reicht oft das Füllvolumen der monatlich zu leerenden blauen 240-Liter-Papiertonnen nicht mehr aus. Wird hierzu eine Verkürzung des Leerungsrhythmus in Betracht gezogen?

Dr. Eckhard Rexroth: Eine Verkürzung des Leerungsrhythmus würde die Anschaffung weiterer Sammelfahrzeuge und die Einstellung von entsprechendem Personal erfordern. Die damit verbundenen Mehrkosten wären dann über die einwohnerbezogenen Abfallgrundgebühr zu finanzieren. Aus Sicht des Landkreises ist eine Verkürzung des Leerungsrhythmus nicht sinnvoll. Pappe und Kartonagen, die nicht mehr in die Papiertonne passen, können gebündelt – jedoch beschränkt auf ein Volumen von maximal 240 Litern – neben dem Behälter bereitgestellt werden. Darüber hinausgehende Mengen können private Haushalte ganzjährig und derzeit kostenlos auf den Wertstoffhöfen des Landkreises abgeben.

Gibt es die kostenlose Anlieferung auch für Gewerbetreibende?

Das Verpackungsgesetz regelt, dass Hersteller und Vertreiber gebrauchte, restentleerte Transportverpackungen aus Pappe und Kartonagen unentgeltlich am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe zurückzunehmen haben. Wir mussten jedoch die Erfahrung machen, dass dies nicht immer funktioniert. In solchen Fällen können Gewerbetreibende die bei ihnen angefallenen Verpackungen auf den Wertstoffhöfen anliefern. Hierfür kann von den Entsorgungsunternehmen ein privatwirtschaftliches Entgelt erhoben werden, das sich nach der jeweiligen Marktsituation für Altpapier richtet.

Warum gewährleisten die Entsorgungsunternehmen nicht wie bei privaten Haushalten auch für Gewerbetreibende dauerhaft eine entgeltfreie Anlieferung auf den Wertstoffhöfen?

Bei der Annahme und Verwertung von Verpackungen von Gewerbetreibenden agieren die Entsorgungsunternehmen privatwirtschaftlich, also außerhalb der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung. Die Erlöse, die bei der Verwertung erzielt werden, sind marktabhängig und unterliegen starken Schwankungen. Bei einem Zuschussgeschäft wäre dann eine entgeltfreie Anlieferung nicht mehr möglich. Unabhängig von der Entwicklung der Marktpreise besteht jedoch die Verpflichtung der Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme beim Gewerbetreibenden.

Zeitungen und Zeitschriften werden auch an Schulen gesammelt. Gehen dabei dem Landkreis Einnahmen verloren?

Im Kreislaufwirtschaftsgesetz ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen solche gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlungen zulässig sind. Die Erlöse für die Verwertung des in der blauen Papiertonne gesammelten Altpapiers werden zu 100 Prozent bei der Kalkulation der einwohnerbezogenen Abfallgrundgebühr berücksichtigt. Die beim Schulpapier erzielten Erlöse gehen somit dem Abfallgebührenhaushalt verloren. Grundsätzlich entscheidet jeder Haushalt selbst, ob er seine Zeitungen einer zulässigen gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung überlässt oder dafür die blaue Papiertonne des Landkreises nutzt und damit einen Beitrag zur Stabilität der Abfallgebühren leistet.