In seiner Sitzung am 13.10.2021 hat der Kreistag die neuen Abfallwirtschaftssatzungen und damit wesentliche Verbesserungen des Serviceangebotes in der Abfallwirtschaft für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Nordsachsen beschlossen. Die Satzungen gelten ab 1. Januar 2022.

Wichtigste Änderungen: Sperrmüll und Elektro-Altgeräte werden zukünftig im kompletten Landkreis nach vorheriger Terminvereinbarung vor der Haustür abgeholt. Schadstoffhaltige Abfälle aus privaten Haushalten können künftig sechs- bis siebenmal im Jahr jeweils für eine Woche auf den Wertstoffhöfen des Landkreises abgegeben werden. Alle Leistungen, die bisher über die Wertstoffhöfe abgedeckt worden sind, bestehen darüber hinaus im vollen Umfang weiter. So wird die Abgabe von Sperrmüll an den Wertstoffhöfen weiterhin ganzjährig zu den Öffnungszeiten möglich sein.

Sperrmüll als Abruf-Straßensammlung

Im Landkreisgebiet gibt es aktuell noch drei unterschiedliche Verfahrensweisen für die Sperrmüllentsorgung: die Straßensammlung, in einigen Städten und Gemeinden die Sammlung über festgelegte Standplätze und die Erfassung auf den Wertstoffhöfen, die in den letzten Jahren wachsenden Zuspruch erfahren hat. Jedoch gab es sowohl zur Straßen- als auch zur Standplatzsammlung Diskussionen zur Optimierung der Methoden.

Bei der Straßensammlung waren es „wilde“ Ablagerungen, die nicht konkret einem Verursacher zugeordnet werden konnten und die auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt werden mussten. Auch das Durchwühlen des bereitgestellten Sperrmülls von Schrott- und sonstigen Sammlern war leider immer wieder zu beobachten. Dies verhinderten die Standplatzsammlungen. Allerdings kamen hier häufig Fragen auf, wie: „Wie komme ich dorthin? Muss ich mir erst jemanden mit einem Autoanhänger suchen? Und wenn ich es schon auf den Hänger laden muss, kann ich doch gleich zum Wertstoffhof fahren.“

Die neue Abruf-Straßensammlung verbindet die Vorteile beider Systeme. Die Sammlung erfolgt vor der Haustür – und das auch noch nahezu zum Wunschtermin. Waren bislang die Sperrmüllsammeltermine zweimal im Jahr fest vorgegeben, kann jetzt in der Regel ein monatlich stattfindender Termin über die AbfallApp gewählt werden – für den einzelnen auch wieder bis zu zweimal im Jahr. Das Buchen der Abruftermine wird ab Dezember in der AbfallApp und auf den Internetseiten der Entsorger möglich sein. Für diejenigen, die kein Internet nutzen, gibt es dann auch noch Abrufkarten für den Postweg. Unabhängig davon bleibt für alle Gebührenzahler die Anlieferung von Sperrmüll auf den Wertstoffhöfen möglich.

Für Mieter in Großwohnanlagen und Geschossbebauung mit mehr als sechs Wohnungen pro Grundstück gibt es Sonderregelungen, die der Grundstückseigentümer oder -verwalter mit dem jeweiligen Entsorgungsunternehmen konkret abstimmt.

Entsorgung von Elektro-Altgeräten

Bisher und auch weiterhin werden Elektro-Altgeräte auf den Wertstoffhöfen angenommen. Für diejenigen, die aber keine Möglichkeit haben, ihre Waschmaschine gleich dem Händler zurückzugeben oder diese selber auf den Wertstoffhof zu bringen, gibt es jetzt ebenfalls die Abrufsammlung. Der Abholtermin ist wie beim Sperrmüll auf Abruf zu buchen.

Schadstoffsammlung

Für die Sammlung von schadstoffhaltigen Haushaltsabfällen gibt es bislang einmal im Jahr die kostenfreie Abgabemöglichkeit am Schadstoffmobil. Verpasst man jedoch den Termin, muss bis zum Folgejahr gewartet werden. Termine wie beispielsweise Dienstag 9 – 9:15 Uhr waren allerdings für den Bürger nur schwer wahrzunehmen und wurden daher nur wenig genutzt. In Zukunft wird sechs- bis siebenmal im Jahr die Schadstoffabgabe wochenweise auf den Wertstoffhöfen möglich sein, auch samstags. Die Termine werden über die AbfallApp, die Abfallkalender und durch Aushänge auf den Wertstoffhöfen bekannt gegeben.

Regelvolumen bei Gewerbe

Für die Abfallentsorgung in Gewerbebetrieben und sonstigen Institutionen gilt die bundesweite Gewerbeabfallverordnung. Die hier festgeschriebenen Regelungen werden in Zukunft stärker im Fokus stehen. Schritte zur Umsetzung sind erstens die Festlegung eines Regelvolumens für Restabfallbehälter und zweitens die Festlegung, welche Größe die Papiertonne im Verhältnis zum Volumen des Restabfallbehälters haben darf. Das soll zu mehr Gebührengerechtigkeit beitragen.

Nebenablagerungen bei Papier

Eine kleine Änderung betrifft die Möglichkeit, Pappe und Kartons für die Entsorgung neben der Papiertonne abzulegen. Verursacht durch den ständig wachsenden Online-Handel wird davon zunehmend Gebrauch gemacht. Aus Sicht des Arbeitsschutzes ist die Entsorgung dieser Nebenablagerungen problematisch. Daher werden die sogenannten Nebenablagerungen auf das Volumen eines 240-l-Papierbehälters begrenzt und sollten gebündelt bereitgestellt werden, um eine zügige Entsorgung zu gewährleisten. Sollte mehr Pappe und Kartonage anfallen, besteht die Möglichkeit der Entsorgung auf dem Wertstoffhof – für private Haushalte kostenfrei. Haben Sie Rückfragen?

Fragen zu den Regelungen der neuen Abfallwirtschaftssatzungen können im Entsorgungsgebiet des Altkreises Delitzsch an die Abfall- und Servicegesellschaft des Landkreises Nordsachsen mbH unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! sowie die Kreiswerke Delitzsch GmbH unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerichtet werden. Im Entsorgungsgebiet des Altkreises Torgau-Oschatz steht unter der Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an die Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH zur Verfügung. Anfragen können auch direkt an den Landkreis Nordsachsen unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerichtet werden.

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